Die wichtigsten Zoll-Begriffe auf einen Blick

 

AES (Automated Export System):
Elektronische Ausfuhrabwicklung ATLAS/NCTS

ATLAS: Ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung, mit dem schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte durch elektronische Nachrichten ersetzt werden.

Aufschubkonto: Das Aufschubkonto ist ein durch das Hauptzollamt bewilligtes Konto, von dem aus die Abgabenschulden eines Abrechnungszeitraumes zu einem festgelegten Fälligkeitstag an die Bundeskasse Trier zu zahlen sind.

Ausfuhranmeldung (AM):
Warenwert ab 1.000 EURO oder Gewicht ab 1.000 kg
normales Verfahren / vereinfachtes Verfahren

Ausfuhrgenehmigungen: Überwachungspflichtige Ausfuhrwaren (z.B. Waffen, Fabrikationsanlagen). Zuständige Stelle: BAW Eschborn

Carnet ATA: Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Verbringung von z.B. Berufsausrüstung, Messegütern in Drittländer.

Carnet TIR: Einsatz für Exporte in Drittländer. Reduzierung der Grenzaufenthalte. LKW muss zollsicher sein (Zollverschlussanerkenntnis).

Dokumentenerstellung: z. B. EUR1, ATR, Urspungszeugnis, Ursprungserklärung auf Handelsrechnung

Einfuhr (Import): Alle Käufe im Ausland (EG ausgenommen) unterliegen bei Einfuhr in die EG einer zolltechnischen Behandlung = Zollabwicklung.

Einfuhrgenehmigung: BAW Eschborn (Textilsektor), Centrale Dienst/NL-Groningen

Intrastatmeldung Eingang / Ausgang (via Internet): Statistische Meldung für das Bundesamt in Wiesbaden für Güter mit einem jährlichen Transaktionswert über 400.000 EUR

NCTS (New Computerized Transit System): Ein EDV-gestütztes Versandsystem unter der Leitung der Europäischen Kommission, welches das bisherige manuelle Verfahren ersetzt. Es sind 31 Länder beteiligt.

Passive Veredelung: In diesem Verfahren werden Gemeinschaftswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus der EG ausgeführt. Bei der Wiedereinfuhr wird berücksichtigt, dass in ihnen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft stammende Waren enthalten sind. Dadurch vermindert sich der Abgabenbetrag. (Differenzverzollung, Mehrwertverzollung).

Präferenz- und Zollbegünstigungsabkommen: Verschiedene Abkommen zwischen der EU und Drittländer. Zollbegünstigung, Gewährung eines ermäßigten Zollsatzes.

 

 

Reexport: Waren werden im unveränderten Zustand unverzollt wieder ausgeführt.

Rückwarenabfertigung: Zoll- und steuerfreie Abfertigung z. B. nach einer Reklamation bezüglich der Qualität.

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung / Fiskalvertretung: Zollrechtliche Abfertigung innerhalb der EU für Nicht-EU-Länder.

Unvollständige Ausfuhranmeldung: Verfahren schützt den Ausführer davor, dass z. B. Geschäftsgeheimnisse bekannt gegeben werden.

Veredelungsverkehre:
- aktive Veredlung (Eigen- und Lohnveredlung)
- vorübergehende Verwendung
- Ausbesserungsschein
- Umwandlungsverfahren

Versandverfahren T1 mit NCTS: Externe Versandverfahren-Nichtgemeinschaftswaren bis Außengrenze EG. Gemeinsame Versandverfahren Nichtgemeinschaftswaren Abgang EG in die EFTA.

Versandverfahren T2 mit NCTS: Gemeinschaftswaren über die EFTA Länder (z.B.nach Italien über die Schweiz) oder direkt in die EFTA.

Vorübergehende Verwahrung mit ATLAS:
Fristen: 45 Tage bei Seeverkehr – 20 Tage / sonstige Beförderungsmittel

Zollabfertigung mit ATLAS: Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr.

Zollfreischreibung: Waren sind abgabenfrei, wenn der Wert 22 € nicht übersteigt.

Zollkontingente / Zollaussetzungen: Waren, die in sehr beschränkten Maße in die EG eingeführt werden.

Zolllager: Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder Lagereinrichtungen Waren unversteuert gelagert werden. Zolllager dienen hauptsächlich dazu, diese Waren für die Dauer der Lagerung von der Erhebung von Einfuhrabgaben und grundsätzlich von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen) freizuhalten.

Zollpräferenzpapiere: Form A, ATR, EUR1; UE auf Handelsrechnung

Zolltarifnummer = Codenummer: Auch als "Warennummer" bezeichnet. Mithilfe dieser 11-stelligen Nummer werden nicht nur Waren verschlüsselt, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen wie Zollsatz oder Genehmigungspflichten ergeben sich hieraus.

Zollwertanmeldung: Berechnung des Zollwertes nach der Zollwertverordnung.